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Was benötigen Sie für eine logopädische Behandlung?

Voraussetzung für die logopädische Behandlung ist eine Heilmittelverordnung („Rezept“), die durch Ihren Kinderarzt, Hausarzt, Zahnarzt, Kieferorthopäden, Neurologen, HNO-Arzt oder Phoniater ausgestellt wird.

Für Patienten unter 18 Jahren, die gesetzlich krankenversichert sind:

Die Kostenübernahme für Therapie, Hausbesuche erfolgt vollständig durch die gesetzliche Krankenkasse.

Für Patienten über 18 Jahren, die gesetzlich krankenversichert sind:

Die Kostenübernahme für Therapie und Hausbesuche, wenn sie ärztlich verordnet wurden, erfolgt durch die gesetzliche Krankenkasse.

Liegt keine Zuzahlungsbefreiung vor, fallen Kosten in Höhe von 10 % des Rezeptwertes plus 10 Euro Rezeptgebühr an.

Wer stellt Ihnen das erste Rezept für ihr Kind aus?

Die erste logopädische Verordnung erhalten Sie beim zuständigen Hals-Nasen-Ohrenarzt.

 

Ab wann kann eine logopädische Behandlung bei Kindern begonnen werden?

Die logopädische Behandlung ist ab ca. 3,5 Jahren bzw. nach Absprache mit dem Arzt auch früher möglich.

Was muss zum ersten Termin mitgebracht werden?

Wir benötigen eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung und, wenn vorhanden, Arztbericht und Hörtest.

Für Patienten, die privat krankenversichert sind:

Bei privatversicherten Patienten mit einer ärztlichen Verordnung werden die Kosten im Rahmen ihrer Vertragsgestaltung erstattet.

Vor der ersten Behandlung erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag, den Sie bei der Versicherung einreichen, um die Kostenübernahme abzuklären.

Sind Hausbesuche möglich?

Nach ärztlicher Zustimmung sind Hausbesuche möglich.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, Therapien als Privatleistung selbst zu bezahlen. Bitte sprechen Sie uns an, um die Kostengestaltung zu besprechen.

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